allgemeine Geschäftsbedingungen
Kurse
rundum bietet ein umfangreiches Kursprogramm während der Schwangerschaft und nach der Geburt, sowie für spezielle Eltern-/Kindgruppen an. 1. Anmeldung Anmeldungen können über das online-Formular auf der Internetseite von rundum gerichtet werden. Mit dem Absenden der Anmeldung verpflichtet sich der Absender zur Teilnahme am Kurs, sofern dieser von rundum bestätigt wurde. Eine Bestätigung erfolgt nach Prüfung der möglichen freien Plätze. Bei Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahl wird eine Warteliste angelegt. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl wird rundum den Kurs stornieren oder verschieben. Die Kommunikation zwischen rundum und dem Kursteilnehmer erfolgt in der Regel schriftlich per E-Mail. Rundum weist darauf hin, dass der Posteingang und Spam-Ordner regelmäßig auf eingegangene E-Mails zu prüfen sind. Die unterlassene Prüfung entbindet den Absender der Anmeldung nicht von der verbindlichen Teilnahme. 2. Termine Die Kurse finden in der Regel in den Räumlichkeiten der Hebammenpraxis rundum statt. In Zeiten einer Pandemie behält sich rundum vor, die Örtlichkeit kurzfristig von „Präsenz“ auf „Digital“ zu ändern. Eine außerordentliche Kündigung ist hier nicht möglich.Bei Fehlstunden Ihrerseits oder frühzeitigem Abbruch des Kurses, auch bei einer vorzeitigen Geburt, findet keine Erstattung bzw. keine Nachholmöglichkeit statt. Sollten Stunden durch unser Verschulden ausfallen, wird rundum zunächst einen Nachholtermin anbieten. Falls ein Nachholtermin nicht zustande kommt, wird die ausgefallene Stunde gutgeschrieben. 3. Zahlungskonditionen 3.1. Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse werden nach der Hebammengebührenordnung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse verrechnet. Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Kursteilnehmerinnen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privatversicherte erhalten nach Abschluss des Kurses eine Rechnung von der kursleitenden Hebamme.
Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Die Gebühren für versäumte Stunden richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet und wird den gesetzlich versicherten Kursteilnehmerinnen privat in Rechnung gestellt. 3.2. Alle weiteren Kurse sind ebenfalls Privatleistungen und werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Gebühren werden fällig bis spätestens 2 Wochen nach Zusendung der Rechnung. 4. Kündigung/Widerrufsrecht Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss (mit Bestätigung der Teilnahme) ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag in schriftlicher Form zu widerrufen. Etwaige Zahlungen werden Ihnen bei Angabe Ihrer Bankverbindung wieder gutgeschrieben.
Eine Kündigung ist in schriftlicher Form und mit Angabe eines Grundes einzureichen. Dieses kann postalisch an:
rundum
das Geburtshaus & die Hebammenpraxis in Dortmund
Hagenerstrasse 93
44225 Dortmund
oder per Email an kontakt@hebammenpraxis-rundum.de erfolgen.
Bei einer Kündigung bis 2 Wochen vor Kursstart fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- Euro an; bis 1 Woche vor Kursstart betragen die Stornierungskosten 50%, nach 1 Woche vor Kursstart 100% der Kursgebühr; sofern kein Teilnehmer nachrücken kann. Die Kursgebühr beinhaltet ebenfalls den Partnerbeitrag.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht nach Beginn des Kurses kann nicht eingeräumt werden. 5. Haftung Die Nutzung der Räumlichkeiten und Angebote erfolgt auf eigene Gefahr. Haftung für, von Teilnehmern mitgebrachte, Wertgegenstände kann nicht übernommen werden.
Im Falle einer digitalen Kursform haftet rundum nicht für Ausfälle der notwendigen Technik.
Eltern haften für ihre Kinder, die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern. 6. Sonstiges rundum behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung, als ausgeschrieben, zu besetzen. Die Kursleitung kann Kurse, nach Absprache mit den Teilnehmern auch auf andere Wochentage oder Uhrzeiten, verschieben, falls es die personelle oder organisatorische Situation erfordert. Die Mitteilung hierzu erfolgt frühzeitig.
Stand: Mai 2021